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Kfz-Steuer: immer wieder ein Grund für Nachfragen

Samstag, 3. Dezember 2022 19:20   / Eine Mail-Anfrage von einem richtig guten Stammkunden:

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Guten Abend Herr Herzig,

heute kam der Bescheid von der KFZ Steuerbehörde.
Ich bin ein wenig bzw. sehr irritiert, dass die KFZ Steuer so hoch ist. Alle Golf 8 eTSI Modelle, auch das Modell, was ich bei Ihnen mal bestellt hatte, und das, was ich nun gekauft habe, wurden mit einem geringen CO² Ausstoß angegeben, als das was die Steuerbehörde in der Zulassung eingetragen und als Grundlage für die Berechnung der KFZ Steuer herangezogen hat. Der CO2-Ausstoß ist nun 131g/km  und nicht mehr107g/km!!! - wie im Angebot beschrieben.
Das ist ein Fehler.

Ich bitte um Rückmeldung.

Viele Grüße!!


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Das war eine konkrete Frage, und von einem Stammkunden!    ...   Am 03.12.22, 20:05 schrieb thomas [dot] herzig [ät] eurobil [dot] de (thomas [dot] herzig [ät] eurobil [dot] de):

Guten Abend, Herr ...,

ja – da sind Sie der vom Verkehrsministerium abgesegneten „Schummelei“ des VW-Konzerns auf den Leim gegangen. Bitte ärgern Sie sich nicht – das passiert vielen; und die Hersteller werben alle mit den niedrigeren Zahlen.

Wir alle – d.h. Vertragshändler von VW und andere, die sich bei Gebrauchtwagen überhaupt zu den Verbrauchswerten äußern möchten – dürfen mit den Werten des NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) werben. Die sind im sogenannten „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch“ veröffentlicht.

Das ist der Ausriss aus dem Leitfaden zu einem eTSi Golf mit DSG und 110kW-Motor.

Vgl:  https://www.dat.de/co2/

Natürlich wirbt jeder mit den günstigsten Werten – den 107 g/km – nach NEFZ-Zyklus.

Die Kfz-Steuer wird aber nach den neuen Werten des WLTP-Fahrzyklus (Worldwide harmonized Light Duty Test Procedure) berechnet. Diese Regel gilt bereits seit 1.9.2018.

Und da ist der Golf eben schlechter, weil realistischer getestet wurde. 

Ich habe hier zuhause keine Kopie Ihres Fzg-Scheines. Aber unter der Ziffer

V7 – CO2 (in g/km) kombinierter Wert

steht der Wert, der sich in den Messungen nach dem WLTP-Verfahren ergibt. Stehen da die 131 g/km, dann ist das alles richtig, was im Bescheid mitgeteilt wird.

Ich stehe auf dem Standpunkt, dass die Werte immer noch geschönt werden. Das gilt sicher auch noch im neuen Fahrzyklus. Außerdem können die Hersteller selbst fahren, weil von der Kommission nur die Werte festgelegt sind.

Ich denke: im Grunde müssten alle Fahrzeuge von einer Prüforganisation noch strengeren, realitätsnäheren Tests unterzogen werden. Was diese messen, ist dann Gesetz. Aber so – schummeln die Hersteller vorher beim Fahren, und Fin- wie Verk-Ministerium geben keinen neuen Leitfaden heraus.

Also – alles wahrscheinlich sehr korrekt, auch wenn es einer langen Erklärung bedurfte.

 

Einen schönen Abend,

Ihr EuroBil-Team

Thomas Herzig

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Von: thomas ...  (stammkunde ...) 
Gesendet: Samstag, 3. Dezember 2022 20:19
An: FA Auto EuroBil Thomas Herzig <thomas.herzig@eurobil.de>
Cc: karsten.werner@eurobil.de
Betreff: Aw: Aw:  Meine KFZ Steuer?

Danke für das schnelle Feedback.
Alles verstanden.

Gruß Thomas  ...  (stammkunde ...)




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